Ausrüstungsverleih der DAV Sektion Otterfing
Ausrüstungsgegenstände |
Gebühr pro Tag |
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Klettern |
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Kletterhelm Black Diamond Half Dome |
€ 1,00 |
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Hüftgurt PETZL Corax |
€ 1,00 |
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Klettersteigbremse für Erwachsene |
€ 2,50 |
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Gletscher / Eis |
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Eispickel 60 / 70 / 75 cm |
€ 0,50 |
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Eisschraube Black Diamond mit Kurbel, 16 cm lang |
€ 1,00 |
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Eisschraube Black Diamond mit Kurbel, 19 cm lang |
€ 1,00 |
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Steigeisen mit Körbchenbindung, Größe 36-46 |
€ 2,50 |
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Gletscherset: |
€ 1,50 |
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Winter |
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Contour startUp Skitourenadapter für Kinder |
€ 1,50 |
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LVS-Set: (Kaution 20 €) LVS-Gerät + Schaufel Alu + Sonde |
€ 5,00 |
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MSR Schneeschuhe Lightning Accent |
€ 2,50 |
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TSL 328 Schneeschuhe |
€ 2,50 |
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Salewa Schneeschuhe Tacul Junior |
€ 2,50 |
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MSR Schneeschuhe für Kinder |
€ 1,00 |
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TSL Schneeschuhe für Kinder |
€ 1,00 |
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Sonstiges |
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AV-Hüttenschlüssel (Kaution 50 €) |
€ 0,00 |
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Bedingungen
Ausrüstungsgegenstände werden nur an Mitglieder der Sektion ausgeliehen. Die Ausrüstungsgegenstände dienen vorrangig sektionsinternen Ausbildungsmaßnahmen und Sektionstouren.
Die Ausrüstungsgegenstände können nach Absprache bei der Gerätewartin Marion Blümke ausgeliehen werden und sind nach der Tour umgehend in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
LVS-Geräte werden grundsätzlich ohne Batterien ausgeliehen. Der*die Ausleiher*in hat für neue hochwertige Batterien (3 x Alkaline LR03/AAA, KEINE aufladbaren Batterien) zu sorgen. Aus Sicherheitsgründen ist es unerlässlich, dass der*die Ausleiher*in die Funktionen des LVS-Geräts vor der Anwendung auf einer Skitour voll beherrscht.
Ergänzende Information zum Contour StartUp Tourenadapter für Kinderski. Der Adapter ist für Kinder von ca. 6 bis 12 Jahren (245 bis 305 mm Sohlenlänge) geeignet. Wichtig: Zur Abfahrt den startUp Skitourenadapter immer aus der Bindung entfernen! Hier gehts zum Video.
Allgemeine Ausleihbedingungen
1. Der*die Entleiher*in erhält die Ausrüstungsgegenstände (Geräte) in Leihe durch die Sektion, wie von ihm*ihr besichtigt und geprüft, unter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung sowie daraus resultierende evtl. Unfälle. Der*die Entleiher*in erklärt mit seiner*ihrer Unterschrift, dass sich die Geräte bei Übergabe in gebrauchsfähigem Zustand befinden.
2. Die Rückgabe der Geräte hat in dem Zustand, wie bei der Übergabe zu erfolgen. Verlust oder irreparable Beschädigungen sind zu melden. Ggf. hat der*die Benutzer*in Ersatz zu leisten.
3. Der*die Entleiher*in ist mit dem Gebrauch und den Sicherheitsbestimmungen der entliehenen Ausrüstungsgegenstände vertraut (ausgenommen Kursteilnehmer*innen).
Inhaltliche Zusammenstellung
Stand: Januar 2023