Eingeladen waren alle Mitglieder unserer Sektion bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Auf der Grundlage der Sektionsjugendordnung, die auf dem Bundesjugendleitertag und der Hauptversammlung 2017 beschlossen wurde haben wir über eine neue Sektionsjugendordnung abgestimmt. Darin wird die Jugendarbeit definiert und die Mitbestimmungsrechte der JDAV Mitglieder geregelt. Sie sorgt für Transparenz und der Einstieg in die Mitarbeit wird für Interessierte erleichtert.
Auch die Wahl eine*r neuen Jugendreferent*in stand auf der Tagesordnung. Wählen und beschließen dürfen übrigens nur JDAV Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Die untere Altersgrenze haben wir per Beschluss auf 8 Jahre nach unten begrenzt.
Eine Jugendvollversammlung findet ab sofort einmal im Jahr statt. Leider hat sich trotz intensiver Suche kein Kandidat als Jugendreferent*in zur Verfügung gestellt. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich noch einmal zur Wahl zu stellen, um die Geschäfte für ein Jahr weiterzuführen.
Im Anschluss an diesen anstrengenden und trockenen Teil gab es dann noch eine kleine Brotzeit und von unseren engagierten Trainern betreutes Klettern und Bouldern für alle Beteiligten.
Bist du neugierig geworden? Dann schau doch in die neue Sektionsjugendordnung (SJO) … und ins Protokoll der Sitzung…